Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel nach:
- VDE 0701-0702:2008 für elektrische Geräte (ÖVE/ÖNORM E 8701, NEV, NEN 3140);
- DIN EN 62353 für medizinisch elektrische Geräte (VDE 0751-1:2015, ÖVE/ÖNORM E 8751-1)
- DIN EN 60974-4 für Schweißgeräte (nur ST 760+) (VDE 0544-4:2017, ÖVE/ÖNORM EN 60974-4)
Die Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3
Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebssicherheitsverordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3 § 5. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Arbeitgeber in Einvernehmen mit der Befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.
Die Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist durch die Vorschriften des Verbands deutscher Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik insbesondere DIN VDE 0701-0702:2008 für elektrische Geräte (ÖVE/ÖNORM E 8701, NEV, NEN 3140) geregelt.
Betroffen sind alle Geräte, die über einen Stecker angeschlossen werden und leicht zu bewegen sind. Sie dürfen zudem nur ein Gewicht von maximal 35 KG betragen, sie müssen ohne jegliches Werkzeug von A nach B getragen werden können.
Diese Arbeitsmittel sind im Gegensatz zu ortsfesten, stationären und nichtstationären Anlagen oder Betriebsmitteln Beanspruchungen durch Bewegungen während ihres Betriebes ausgesetzt. Da diese Beanspruchungen bei den einzelnen Geräten unterschiedlich zum Tragen kommen, liegen die erforderlichen Abstände zwischen den Prüfungen, die Prüffristen, innerhalb festgelegter Grenzen in Ihrem Ermessen. Eine Schreibtischleuchte, die gelegentlich beim Staubwischen zur Seite geschoben wird, ist weniger belastet als eine Bohrmaschine, die ständig in Bewegung ist.
Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen z.B.: handgeführte Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen (Kabeltrommeln, Geräteanschlussleitungen) und Haushaltsgeräte genauso wie Büromaschinen oder Schreibtischleuchten.
Zur Überprüfung gehören folgende Schritte:
• Sichtprüfung
• Messung
• Funktionsprobe
• Auswertung
• Dokumentation
Hierbei bieten wir Ihnen mit unseren Elektrofachkräften eine individuelle Betreuung unter Einbeziehung der spezifischen Herstellervorgaben. Nach einer erfolgreichen Prüfung wird eine entsprechende Prüfplakette vergeben. Nach der Prüfung bekommen Sie ein Auflistung Ihrer Geräte inklusive Protokoll. Es werden unsere Standardisierten Etiketten inkl. gelochtem Zeitkreis und Identifikationsnummer verwendet.
Wie ergeben sich die Prüffristen?
Die Prüffristen ergeben sich zu einem aus der Gefährdungsbeurteilung, werden aber auch vom Unternehmer in Absprache mit der befähigten Person festgestellt. Einige Hilfestellungen findet man in der DGUV Vorschrift 3 §5 oder in der TRBS 1203.
Der Mehrwert aus der Prüfung
– Bester elektrische Arbeitsschutz im Unternehmen
– Vermeidung von elektrischen Unfällen
– Ausfallzeiten im Unternehmen reduzieren
– Der Sachversicherer gibt eine Rabattierung bei einer niedrigen Durchfallquote
Der Prüfumfang
Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel besteht aus den Schritten:
- Besichtigen des Gerätes, um äußere Beschädigungen des Gehäuses oder der Isolierung, lockere Klemmstellen, verschmorte Teile oder Knickstellen in Kabeln auszuschließen.
- Messen der für die jeweilige Schutzklasse vorgegebenen elektrischen Widerstände und Stromstärken und Vergleich mit den vorgegebenen Grenzwerten
- Erproben der Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Gerätes, um mechanische und betriebsbedingte Fehlerquellen auszuschließen
- Bewertung der Einzelprüfungen und Dokumentieren der Prüfungsergebnisse sowie
- Empfehlung oder Vorgabe des nächsten Prüftermins.
Wie viel kostet eine DGUV V 3 Prüfung:
Der Preis der DGUV V 3 Prüfung hängt von der Stückzahl, den Standorten, Umgebung und Vorbereitung ab.
Ebenfalls wird unterschieden zwischen der Erstprüfung und der regelmäßigen Wiederkehrenden Prüfung.
Erstprüfung 12 Euro zzgl. MwSt. pro Gerät (erhöhter Aufwand mit Dokumentation, Prüfplakette und Etikettierung)
Wiederkehrende Prüfung 8 Euro zzgl. MwSt. pro Gerät
Je nach Umfang kann auch ein individuelles Angebot erstellt werden.